Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Albershausen

Offener Brief DIE LINKE. im Kreistag: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Albershausen und Bürgermeister Jochen Bidlingmaier, Antrag zur Verhinderungen solcher "betrügerischen" Satzungen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wolff,
sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Heinz,
sehr geehrter Herr Rechtsdezernent Gottwald,
sehr geehrter Herr Kreisverwaltungsdirektor Stolz,

mit Entsetzen habe ich den heutigen NWZ Artikel von Dirk Hülser [Geld weg, vom 17.08.23] zur Kenntnis genommen. Ich bin fassungslos über den Vorgang im Speziellen in Alberhausen und im Allgemeinen über ähnliche Möglichen in Kreiskommunen. Leider gehört Göppingen auch dazu, deshalb wird meine Fraktion im Göppinger Stadtrat auch hierzu tätig werden! Als Kreisrat verurteile ich ausdrücklich die Selbstbedienungsmentalität von machen Kommunen. Wenn solche Satzungen in diversen Kommunen es möglich machen, dass Eltern bei KiTa-Gebührenüberzahlungen, sozusagen kommunalrechtlich mittels Satzungstrick, regelrecht um ihr Geld betrogen werden können, ist das sofort zu korrigieren.

 

[...weil sie nicht alle Paragrafen der „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen“ parat hatte, hat eine Familie mehr als 1000 Euro an Kindergartengebühren zu viel bezahlt. Vom Rathaus gab es „aus Kulanzgründen“, wie Bürgermeister Jochen Bidlingmaier an das Ehepaar schreibt, 174 Euro zurück, die restlichen 909 Euro behält die Gemeinde jedoch. ...]

[...Bidlingmaier schreibt am 4. August: „Nachdem die Kindergartengebühren bei weitem nicht die Kosten des laufenden Betriebs abdecken und auch nicht an die vom Gemeinderat geforderten 20 Prozent heranreichen, werden ihre zu viel entrichteten Gebühren für den allgemeinen Haushalt verwendet.“ ...] 

[...Nicole Grandel will jetzt erreichen, „dass bei einem weiteren Kind die Gebühren automatisch gesenkt werden“. Und sie vermutet, dass der entsprechende Passus extra auf Seite fünf der siebenseitigen Satzung versteckt wurde, damit er übersehen wird. Sie habe deswegen nun auch an Landrat Edgar Wolff geschrieben, bislang jedoch noch keine Antwort erhalten. ...]
 

  • Somit fordere ich Sie, Herr Landrat Wolff, und Sie, Herr Regierungsdirektor Heinz, in Ihrer Funktion als Erster Landesbeamter beim Landratsamt Göppingen, Sie, Herr Gottwald, als Rechtsdezernent des Landkreises und Sie, Herr Stolz, als Kreisverwaltungsdirektor der Finanzen auf, diesen Vorgang im Speziellen im Fall Albershausen und die Satzungsmöglichkeiten im Allgemeinnen im Landkreis zu überprüfen, um mögliche Gegenmaßnahmen zu prüfen und dem Kreistag dann hierzu Vorschläge zu machen.
  • Desweitern stelle ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Kommune Albershausen und ihren Bürgermeister Jochen Bidlingmaier, da sich dieser ja bereits gegenüber der Familie positioniert hat und die betroffen Eltern, meiner Meinung nach, ihres überzahlten Geldes beraubt und davon 826 € in den allgemeinen Haushalt übernimmt und nicht einmal für die KiTa an sich!
  • Sollten diese Machenschaften mittels Satzungstrickserei im Landkreis möglich sein, stelle ich vorsorglich den Antrag, dass der Kreistag diese Situation in seiner nächsten öffentlichen Sitzung behandelt.
  • Hierzu stelle ich auch den Antrag: Der Kreistag möge beschließen, dass Landkreiskommunen nicht mit den Satzungstricks einer vermeintlich gesetzlich vorgeschrieben Informationspflicht, bzw. Bringschuldpflicht der Eltern, diese ihrer KiTa-Gebührenüberzahlungen berauben können.


Da Sie nur für kleine Kreiskommunen zuständig sind und nicht für Städte wie Eislingen, Göppingen etc. werde ich dieses Schreiben auch an Frau Regierungspräsidentin Susanne Bay schicken, damit sie ihr Regierungspräsidium beauftragen kann, solche kommunale Taschendiebtricks zukünftig, zum Wohle unserer Bürger_innen, zu verhindern.

Bei solchen Vorgängen in unserer Verwaltung brauch man sich nicht wirklich wundern, wenn die Bürger_innen sich von der Politik und den etablierten Parteien abwenden und sich einer Partei wie der AfD zuwenden.

 

  Mit freundlichen Grüßen
Göppingen, den 17.08.2023

         Christian Stähle
                 KrR/StR