Antrag auf Redezeitregelung für Debatten
PRESSEMITTEILUNG:
Fraktion LINKE & PIRATEN stellt den Antrag auf Redezeitregelung für Debatten im Göppinger Gemeinderat
Die Fraktion LINKE & PIRATEN im Göppinger Gemeinderat wird, um auch zukünftig eine effektive Arbeit des Gemeinderates zu sichern, eine Redezeitregelung für Sitzungen beantragen.
Dieser Antrag enthält Bestimmungen dazu, wann und wie die Redezeit im Rat beschränkt werden soll, regelt aber auch notwendige Ausnahmen. Der demokratische Auftrag von kommunalen Mandatsträgern, verankert in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs, ist, dass sie als gewählte Bürgervertreter_innen die Gremien bilden, die die (exekutiven) Entscheidungen in vielen Dingen treffen und die das Handeln der Verwaltung kontrollieren. Die "parlamentarische" Debatte mit einer respektvollen politischen Streitkultur gehört genau deshalb auch mit dazu.
Jegliche Vorgehensweisen, die dazu beitragen, diese Arbeitsstruktur zu unterwandern, beschädigen unsere Demokratie. Deshalb ist es unserer Fraktion auch wichtig, deutlich zu machen, dass eine Redezeitbeschränkung im Sinne einer zielführenderen Arbeitsführung für die Gemeinderatssitzungen selbstverständlich zu unterstützen ist. Sie ist eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung sowie auch für die, mit Ausnahme des Vorsitzenden, ehrenamtlich arbeitenden Gremiumsmitglieder.
Eine Redezeitbeschränkung nur aus dem Beweggrund, den politischen Gegner hierdurch an der freien Meinungsäußerung und Mitarbeit zu hindern, darf jedoch nicht zugelassen werden. Der Göppinger Gemeinderat darf nicht zu einem Kasperltheater, z.B. durch das Verwenden von Stoppuhren durch Mitglieder des Rates (wie in der letzten Sitzung des Gemeinderates geschehen), verkümmern, statt der originäre Ort für offene Debatten freier Stadträt_innen zu bleiben.
Unsere Fraktion hat bei ihrem Antrag natürlich die geltende Rechtslage beachtet. Diese bestimmt, so auch die klare Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 4. November 1993, Az. 1 S 953/93):
[..."Beschränkungen des Rederechts des Gemeinderatsmitglieds sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig, soweit sie nach gleichen Grundsätzen erfolgen, zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich sind und nicht außer Verhältnis zur Schwierigkeit und Bedeutung der zu erörternden Angelegenheit stehen."...]
Göppingen, den 16.September 2014
Christian Stähle (KrR/StR)
Fraktionsvorsitzender
Dateien
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