Aufforderung an das Regierungspräsidium Stuttgart
IM GÖPPINGER GEMEINDERAT
PRESSEERKLÄRUNG:
Aufforderung an das Regierungspräsidium Stuttgart, die Rechte der LINKEN im Göppinger Gemeinderat nachhaltig zu schützen.
OB Till verstößt bereits zum 2. Mal in der Amtszeit des jetzigen Gemeinderates gegen
§ 37.Abs.6 der Baden - Württembergischen Gemeindeordnung und gegen § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Göppinger Gemeinderates im Umgang mit der LINKEN.
Noch während des Wahlganges zur Neubesetzung der Faurndauer Bezirksamtsleitung, gab DIE LINKE. im Gemeinderat Ihren Stimmzettel an den Amtsleiter Herrn Schwaak zurück, der zusicherte, das dies im Protokoll vermerkt wird.
OB Till, wertet den nicht in die Wahlurne gesteckten Wahlzettel der LINKEN als ungültig.
DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat fordert hiermit öffentlich Oberbürgermeister Till und den Amtsleiter Herrn Schwaak auf, unverzüglich im Protokoll folgendes zu vermerken:
1. DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat hat sich nicht an dem Wahlgang beteiligt und Ihren Stimmzettel der Amtsleitung zurückgegeben.
2. Da sich DIE LINKE nicht an der Wahl beteiligt hat, darf diese Stimme nicht gewertet werden.
3. DIE LINKE im Gemeinderat hat weder eine Person gewählt noch einen ungültigen Stimmzettel in die Wahlurne geworfen
4. Im Wahl-Protokoll darf die nicht abgegebene Stimme nicht als ungültig vermerkt werden!
Ebenso kündigte DIE LINKE. im Gemeinderat noch während des Wahlganges OB Till und der 1. Bürgermeisterin Zull an, dass Sie von Ihrem Recht gemäß § 29, Abs. 4 der Geschäfts-ordnung des Göppinger Gemeinderates Gebrauch machen will.
Somit beantragte DIE LINKE. im Gemeinderat noch wähend des Wahlganges, nach der Abstimmung, eine persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten abzugeben.
§ 29
Abstimmungsformen
- § 37 Abs. 6 GemO -
(4) Jedem Stadtrat steht es frei, seine Stimmabgabe sofort nach der Abstimmung kurz zu begründen und die Aufnahme dieser Erklärung in die Niederschrift zu verlangen.
Herr Oberbürgermeister Till verweigerte der LINKEN dieses Recht und schritt einfach in der Tagesordnung fort. Erst 15 Minuten später, als Gratulationen, Pressefotos abgeschlossen waren, wollte er LINKEN das Recht auf § 29, Abs 4 gewähren.
DIE LINKE. verzichtet dann auf Ihren Antrag, weil OB Till bereits die Gemeindeordnung zum zweiten Mal in der Amtszeit, bezüglich dieses Paragraphen, gegenüber der LINKEN gebrochen hatte.
Daraufhin maßregelte OB Till DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat indem er erklärte
DIE LINKE. könne nicht einen Antrag stellen und dann zurückziehen: "Das geht so nicht Herr Stähle, das dulde ich nicht, ich bin hier der Vorsitzende! Im Übrigen bestimme ich, wann Sie reden"
Auch rügte er das Verhalten der LINKEN, Dienstaufsichtsbeschwerden und Anfragen an das Regierungspräsidium zu stellen. Er hätte damit unnötige Arbeit um die Fragen des Regierungspräsidiums zu beantworten.
DIE LINKE. im Gemeinderat fordert das Regierungspräsidium auf, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat nicht weiter Ihrer Rechte nach der Baden - Württemberger Gemeindeordnung von OB Till beraubt wird. Sollte es dem Regierungspräsidium nicht möglich sein, seiner Aufsichts - und Fürsorgepflicht gegenüber einem Baden - Württemberger kommunalen Mandatsträger nachzukommen, wird DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
Christian Stähle
Stadtrat
Bitte beachten Sie das Schreiben an das Regierungspräsidium im Anhang!
