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Besoldungsaffäre: Tills Gehalt auf dem Prüfstand

    IM GÖPPINGER GEMEINDERAT


PRESSEECHO:

 

Besoldungsaffäre: 

Tills Gehalt auf dem Prüfstand Stuttgarter Zeitung 20.7.2012

Oberbürgermeister Guido Till hat neuen Ärger. Foto: Stadtverwaltung

Oberbürgermeister Guido Till hat neuen Ärger.                                   Foto: Stadtverwaltung

Göppingen - Der Göppinger Oberbürgermeister Guido Till (parteilos) hat möglicherweise in den vergangenen fünf Jahren zu viel Gehalt kassiert. Zumindest dürfte der entsprechende Gemeinderatsbeschluss vom Februar 2007, durch den der OB von der Besoldungsstufe B 6 (Grundgehalt: 8257 Euro) nach B 7 (8684 Euro) aufstieg, rechtswidrig sein. Bei Entscheidungen über die Bezahlung von Wahlbeamten ist nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde im Regierungspräsidium nämlich eine öffentliche Beschlussfassung erforderlich. Der Gemeinderat entschied damals zwar in großer Einmütigkeit, jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Stähle verlangt Geld zurück

Was aus dem damaligen Beschluss nun wird, hängt vom Regierungspräsidium ab. Der Linke-Stadtrat Christian Stähle forderte die Aufsichtsbehörde bereits auf, den Besoldungs-beschluss offiziell aufzuheben. Till solle das zu Unrecht bezogene Geld in Höhe von 30000 Euro an die Stadtkasse zurücküberweisen. Der Sprecher der Stadt, Olaf Hinrichsen, wollte diese Forderung gestern nicht kommentieren.

Auf die zuständige Abteilung des Regierungspräsidiums, die sich am Donnerstag auf Betriebsausflug befand, wartet ein heikler Fall. Ihre Bitte um eine öffentliche Beschlussfassung erging im Zusammenhang mit der jetzt vom OB angestrebten Höhergruppierung seiner Ersten Bürgermeisterin Gabriele Zull. Tills Fall liege schon lange zurück. Man werde die entsprechenden Unterlagen erst aus der Registratur holen müssen und dann in Ruhe prüfen, ließ der zuständige Beamte aus dem Ausflugsbus heraus ausrichten.

Nichtöffentlichkeit mit Tradition

Allerdings haben nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse in Besoldungsfragen in Göppingen eine sehr viel längere Tradition. Schon als es im Dezember 2004 darum ging, in welche Besoldungsstufe der neu gewählte, aber noch nicht ins Amt eingesetzte OB eingruppiert werden solle, waren die Stadträte unter sich. Man entschied sich für ein B-6-Gehalt, obwohl Tills Amtsvorgänger Reinhard Frank (CDU) noch B 7 bezogen hatte.

Der Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung blieb freilich, wie in Göppingen üblich, nicht lange geheim. Der CDU wurde vorgehalten, wegen der Wahl des damals noch zur SPD gehörenden Till beleidigt und deshalb knauserig gewesen zu sein. In der am 1. Februar 2007, diesmal mit den Stimmen der CDU, beschlossenen Verwaltungsvorlage zur Höhergruppierung Tills wird dies indirekt auch eingeräumt. Der Gemeinderat sei zwischenzeitlich zu der Auffassung gelangt, dass der Beschluss vom Dezember 2004 „nicht sachgerecht war, weil aufgrund des unverändert hohen Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung eine Einweisung des Oberbürgermeisters nach Besoldungsgruppe B 7 geboten erscheint“, so die Begründung.

Der Gemeinderat will nicht schuldig sein

Mit derselben Begründung wollte Till nun auch Zulls Höhergruppierung erreichen. Sie war bei ihrer Wahl vor einem Jahr nach B 4 eingruppiert worden, während ihr Vorgänger Jürgen Lämmle (SPD) B 5 erhalten hatte. Obwohl alle Fraktionen mit Zulls Arbeit zufrieden sind, lehnen sie Tills Beschlussvorschlag ab. Die Argumentation der Verwaltung, der Gemeinderat habe im letzten Jahr nicht sachgerecht abgewogen, grenze an eine Beleidigung, findet der SPD-Fraktionsvorsitzende Armin Roos. Es seien keine sachfremden Erwägungen in die damalige Entscheidung eingeflossen, heißt es auch in einer Stellungnahme der Freien Wähler (VuB). Sollte der damalige Beschluss dennoch rechtswidrig sein, habe der OB den Gemeinderat falsch informiert, steht für den Linken Stähle fest. Dann aber stelle sich die Frage, ob Till dem „hohen Schwierigkeitsgrad seiner Aufgabenstellung“ überhaupt gewachsen sei.

Göppingen, den 21. Juli 2012

       Christian Stähle 

             Stadtrat

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