Besoldungsbeschluss zur Einweisung von B6 auf B7 von OB Till war rechtswidrig.
IM GÖPPINGER GEMEINDERAT
PRESSEERKLÄRUNG:
Besoldungsbeschluss zur Einweisung von B6 auf B7 von OB Till, des Göppinger Gemeinderates vom 1.02.2007, war rechtswidrig.
DIE LINKE. beantragt beim Regierungspräsidium die Aufhebung des Beschlusses aus nichtöffentlicher Sitzung vom 1.02.2007
DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat fordert OB Till auf, die rund 30.000,00 € zuviel erhaltene Bezüge der Stadt zurückzubezahlen.
Gestern bestätigte um 15:33 die Stadt Göppingen, in Ihrer Presseerklärung, die Rechtsauffassung der LINKEN im Göppinger Gemeinderat:
"Die Eingruppierung kommunaler Wahlbeamter, so das RP in Stuttgart, sei grundsätzlich öffentlich zu beschließen."
Die Stadt teilte weiter mit:
"Der städtische Fachbereich Recht teilt, nach Prüfung der Argumentation des Regierungspräsidiums, diese Auffassung. Um einen rechtssicheren Beschluss herbeizuführen, wird der Tagesordnungspunkt daher von der morgigen nichtöffentlichen Sitzung zurückgezogen und auf die nächste mögliche öffentliche Gemeinderatsitzung gesetzt."
Zwar hat sich mit dieser Entscheidung die Tatsache nicht geändert, dass nach Auffassung der LINKEN im Gemeinderat, der Beschluß vom 28.7.2011 nicht "rechtswidrig" auf Grund "nicht sachgerecht ausgeschöpfter" Beurteilung des Gemeinderates entstand, sondern auf Grund der Tatsache, dass die Verwaltung eine falsche Vorlage einbrachte und den Gemeinderat wohl falsch rechtlich informierte. Sie machte in Ihrer Verwaltungsvorlage nicht deutlich, dass Frau Zull auf Grund der "objektiven Wertigkeit der Stelle" eben nicht "alternativ " in B4 oder B5 einzustufen war. Dies wird nach der Sommerpause in der öffentlichen Sitzung Thema sein!
Dieser Fehler der Verwaltung bekommt einen besonders unangenehmen Beigeschmack, wenn man die Verwaltungsvorlage vom 1.02.2007 betrachtet, indem die Verwaltung mit der gleichen "Trickkiste" den Gemeinderat sogar 2 Jahre späterdazu genötigt hat seinen Beschluß auf Einweisung von OB Till in B6 vom 16.02.2004 zu kippen, um während der laufenden Amtszeit von OB Till dessen Besoldung von B6 auf B7 anzuheben. Zitat aus der Vorlage 020/2007 vom 10.01.2007:
"....In diesem Sinne wurde die Verwaltungsvorlage(GRDS 305/2004) vom 29.10.2004 mit dem Antrag auf Einweisung von Herrn Oberbürgermeister Till in die Bes.Gr.B7 BBesO gefertigt. In der Gemeinderatssitzung am 16.12.2004 wurde der Beschluß gefasst, Herrn Oberbürgermeister Till in die niedrigere Bes.Gr.B6 BBesO einzuweisen. Der Gemeinderat ist zwischenzeitlich zu der Aufffassung gelangt, dass der Beschluss vom 16..12.2004 nicht sachgerecht war, weil aufgrund des unverändert hohen Schwierigkeits-grades der Aufgabenstellung eine Einweisung des Oberbürgermeisters nach Bes.Gr.B7 geboten erscheint..."
Warum die Göppinger Verwaltung immer Jahre später erkennt, dass Ihre Vorlagen falsch sind und der OB so spät merkt, dass er rechtswidrige Beschlüsse gezeichnet hat, ohne von seinem Widerspruchsrecht, in solchen Fällen Gebrauch zu machen, versteht eigentlich niemand. Es zeigt auf bedauerliche Weise, dass er wohl der dem "hohen Schwierigkeitsgrad seiner Aufgabenstellung" eher nicht gewachsen ist. 2004 hilft auch die Ausrede der fehlenden Amtsleitung nicht! Vom 16.12.2004 bis 1.02.2007 gab es eine Amtsleitung. Doch dies sei nur am Rande bemerkt!
Nach der eindeutigen Rechtsauffassung des Regierungspräsidium Stuttgart und des Rechtsamtes Göppingen muß eine Besoldungseinstufung von Beamten mit Wahlzeit grundsätzlich öffentlich beschlossen werden.
Die Anhebung der Besoldungsstufe von Oberbürgermeister G. Till am 1.02.2007 von B6 auf B7 fand nichtöffentlich statt. Der Gemeinderat hat somit am 1.02.2007 einen rechtswidrigen Beschluss gefasst.
DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat, fordert das Regierungspräsidium auf, den Beschluss vom 1.02.2007 für rechtswidrig zu erklären und aufzuheben, sowie die Stadtverwaltung Göppingen aufzufordern, einen neuen Besoldungsbeschluss, für OB Till, in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen, für seine restliche Amtszeit, nach der Sommerpause herbeizuführen.
DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat fordert OB Till auf, die zu unrecht herhaltene erhöhten Bezüge von rund 30.000,00 € an die Stadtkasse Göppingen zurückzuüberweisen.
Der offene Brief an das Regierungspräsidium befindet sich im Anhang!
Göppingen, den 19. Juli 2012
Christian Stähle
Stadtrat
