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Bitte um rechtliche Prüfung an das RP

Redezeitbegrenzung für die Haushaltsreden der Fraktionen

PRESSEMITTEILUNG:

Bitte um rechtliche Prüfung an das RP:Redezeitbegrenzung für die Haushaltsreden der Fraktionen

 

Die Fraktion LINKE & PIRATEN wendet sich aufgrund folgenden Vorkommnisses an das Regegierungspräsidium Stuttgart:

In der letzten Sitzung des Ältestenrates der Großen Kreisstadt Göppingen fiel mit einer sehr knappen Mehrheit die Entscheidung, die Redezeit für die in Kürze stattfindenden Haushaltsreden der Fraktionen auf nur 10 Minuten zu begrenzen.

In den vergangenen Jahren war eine Beschränkung von 20 Minuten vorgesehen.

Unsere Fraktion hält o.g. (neue) Regelung für rechtswidrig, da sie für die Vorbereitung des Haushaltes und die Diskussion über diesen nicht genügend Zeit lässt.

Vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 1993, Az. 1 S 953/93:

 

Beschränkungen des Rederechts des Gemeinderatsmitglieds sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig, soweit sie nach gleichen Grundsätzen erfolgen, zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich sind und nicht außer Verhältnis zur Schwierigkeit und Bedeutung der zu erörternden Angelegenheit stehen.

 

Die Redezeitbeschränkung in der beschlossenen Form ist für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht erforderlich, vor allem steht sie aber außer Verhältnis zur Schwierigkeit und Bedeutung der zu erörternden Angelegenheit – der Haushalt betrifft schließlich unmittelbar alle Angelegenheiten der Gemeinde und ist aufgrund der großen finanziellen Summen und Entscheidungen, die auch für Jahre im Voraus „den Weg vorgeben“, von besonderer Schwierigkeit.

Nicht umsonst wird die Erstellung des Haushaltes als „Königsdisziplin“ sowohl des Gemeinderates als auch der Verwaltung gesehen.

Unsere Fraktion bittet deshalb um rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der o.g. Regelung im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Haushaltes für die Kommune, insbesondere auch um Prüfung, ob der Ältestenrat überhaupt eine solche Redzeitbegrenzung beschließen kann.Ggf. bitten wir das RP um entsprechende Intervention.


Göppingen, den 13.10.2014

 Christian Stähle (KrR/StR)

     Fraktionsvorsitzender

 

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