CDU-Parteitag entmündigt ihre Mandatsträger
Führt die CDU im "Rechtsruck" das imperative Mandat ein?
Niemand wird bezweifeln, dass Deutschland eine parlamentarische Demokratie darstellt. Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit, ein Mehrparteiensystem und ein aus diesen Parteien zusammengesetztes Parlament als Volksrepräsentanz – diese grundlegenden Kennzeichen einer Demokratie sind fester Bestandteil unseres Staates.
Unser Wahlrecht hat bewirkt, dass im Parlament eine Mehrzahl von Parteien vertreten ist und auch die Regierung auf die Unterstützung durch mehrere Fraktionen angewiesen ist. Da es auch nicht einen festgefügten „rechten Block“ und ebenso wenig einen festen „linken Block“ aus jeweils mehreren Parteien gibt, sondern Wechsel in der Zusammenstellung von Regierungskoalitionen zu beobachten sind, erhöht sich für die Parteien der Zwang, im Umgang miteinander nicht nur die Unterschiede herauszustellen, sondern auch konstruktiv nach Übereinstimmungen zu suchen. Dies gilt ganz besonders auf der kommunalen Ebene!
Der Umgang der Parteien miteinander lässt sich jedoch nicht allein aus aktuellen institutionellen Rahmen-bedingungen erklären, sondern er ist zusätzlich historisch geprägt. Da früher in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen nur geringer Kontakt untereinander bestand, haben die Parteien heute gerade unter demokratischen Gesichtspunkten die Pflicht zu einer verstärkten Notwendigkeit der Zusammenarbeit. Nur so kann ein friedliches und geordnetes Zusammenleben unter „gerechter“ Berücksichtigung der Interessen aller Gruppen gewährleistet werden.
Indem die CDU auf ihrem Parteitag ihren Mandatsträgern per Beschluss (Antrag C6) - „Keine kommunale Zusammenarbeit mit der Linkspartei“ das imperative Mandat aufzwingt, indem ihre Mandatsträger parteipolitische Machtspiele vor kommunale Interessen stellen müssen, hat die CDU den Weg des demokratischen Sündenfalls beschritten.
Die Panik, als Volkspartei ohne Volk dazustehen, treibt die CDU zunehmend in das rechtsstrudelnde Fahrwasser ihrer verblendeten Jugendorganisation.
Nur so ist auch die Aussage in dem Beschluß C 7 - „Keine öffentliche Unterstützung der Linksjugend [‘solid]!“ zu verstehen: "Dieser Verband ist keine demokratische, sondern eine mehrheitlich linksextremistische Gruppierung, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung überwinden will."
Eine Partei wie die CDU, die ihren Erfolg auf der Negierung der demokratischen Legitimation einer anderen Partei aufbaut, verliert sowohl das C = für christlich, als auch das D = für demokratisch und somit ihre Identität und folgerichtig ihre Daseinsberechtigung innerhalb einer demokratischen Gesellschaft.
Hier die Beschlüsse C 6 + C 7: „Keine kommunale Zusammenarbeit mit der Linkspartei“ (C 6) Bislang sind die Versuche der SED-Fortsetzungspartei „DieLinke“, in den alten Bundesländern in Regierungsverantwortung zu kommen, gescheitert. Jedoch verdeutlicht das jüngste Beispiel in Nordrhein-Westfalen die Machtversessenheit der Linkspartei. Mit Duldung durch „DieLinke“ stellt hier die Minderheitenregierung aus SPD und Grünen die Ministerpräsidentin. Es muss verhindert werden, dass sich die SED-Fortsetzungspartei „DieLinke“ als Koalitionspartner von demokratischen Parteien etabliert. Es sollte wieder zur Gemeinsamkeit aller demokratischen Parteien in Deutschland werden, mit der Partei „DieLinke“ keine politische Zusammenarbeit einzugehen.
„Keine öffentliche Unterstützung der Linksjugend [‘solid]!“ (C 7) Der Linksjugend [‘solid] als die der Linkspartei nahestehenden Jugendorganisation dürfen von öffentlichen Institutionen – etwa durch Veranstaltungen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung – keine Foren geboten werden. Dieser Verband ist keine demokratische, sondern eine mehrheitlich linksextremistische Gruppierung, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung überwinden will.
Christian Stähle
Stadtrat
Landtagskandidat
