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DIE LINKE im Gemeinderat beantragt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Till

DIE LINKE im Gemeinderat stellt bezüglich der wissentlichen Falschinformationen der Verwaltung zu dem Doppelbeschluß, a) die Sanierung des Schloßplatzes zu verschieben, aber b) 400.00,00 € in die Pfarrstrasse noch im Herbst 2010 zu investieren, da sonst 220.000 € Förderungsgelder des Bundesbauministeriums, verwaltet durch das Landeswirtschafts-ministerium, verfallen würden, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Ober- bürgermeister Till.

DIE LINKE im Gemeinderat stellt bezüglich der wissentlichen Falschinformationen der Verwaltung zu dem Doppelbeschluß, a) die Sanierung des Schloßplatzes zu verschieben, aber b) 400.00,00 € in die Pfarrstrasse noch im Herbst 2010 zu investieren, da sonst 220.000 € Förderungsgelder des Bundesbauministeriums, verwaltet durch das Landeswirtschafts-ministerium, verfallen würden, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Ober- bürgermeister Till.


In der mündlichen Antwort von Frau Noller, Stadtplanung, am 23.2.2010 auf den AB des Stadtratsbüro DER LINKEN im Gemeinderats, auf die offiziellen Anfrage DER LINKEN im Göppinger Gemeinderat vom 18.2. 2010 , verneinte Sie einen Verfall der Gelder.

Vor der Abstimmung des Gemeinderates sagte Sie genau das Gegenteil und sorgte dafür, dass der Gemeinderat einen Beschluss auf der Grundlage von falschen Voraussetzungen treffen musste!


Herr Ministerialrat Haberkorn vom Wirtschaftsministerium legt großen Wert darauf, dass er zu keinem Zeitpunkt einen „Scheibchenweisen Abruf“ der Fördergelder eingefordert hat.

Auch hat er zu keinem Zeitpunkt den Verfall von 220.000,00 € angedroht, wenn die Stadt Göppingen nicht noch 2010 mit einem Projekt beginnt.

Herr  Ministerialrat Haberkorn ist auch bereit in einen Rechtsstreit diese Aussagen zu bestätigen.

Im Übrigen hat er deutlich darauf hingewiesen, dass eine solche Anweisung schriftlich erfolgen würde, und diese nur durch Ihn und seine Abteilung im Wirtschaftsministerium. Diese Anweisung würde auch nicht von seinem Ministerium direkt an Göppingen gehen. Eine solche Anweisung würde an das Regierungspräsidium Stuttgart gehen mit der Auflage, die Stadtverwaltung auf den Verfall der Gelder hinzuweisen..

Eine solche schriftliche Anweisung an das Regierungspräsidium Stuttgart gibt es nicht.


Die Stadtverwaltung hat hier in eklatanter Weise einen Beschluss des Gemeinderates unter der Voraussetzung falscher Informationen herbeigeführt.


DIE LINKE beantragt zu Einen beim Regierungspräsidium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen denVerantwortlichen der Stadtverwaltung Göppingen, Herrn Oberbürgermeister Till, 

zum Anderen beantragt DIE LINKE im Gemeinderat.die Abstimmung zur Sanierung des Schloßplatzes mit Baubeginn Pfarrstrasse am 15.4.2010 zu wiederholen. Der Doppelantrag soll in zwei Anträge, zum Einen, Verschiebung der Schloßplatzsanierung und zum Anderen, das Projekt Pfarrstrasse, Baubeginn 2010. gesplittet werden.

 

     Christian Stähle

 

  Stadtrat Göppingen

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