Erwartungsgemäß deckt Regierungspräsidium und Regierungspräsident Schmalzl weiterhin mit "Winkelzügen" OB-Tills selbstherrlichen Führungsstil!
IM GÖPPINGER GEMEINDERAT
PRESSEERKLÄRUNG:
Erwartungsgemäß deckt Regierungspräsidium und Regierungspräsident Schmalzl weiterhin mit "Winkelzügen" OB-Tills selbstherrlichen Führungsstil!
DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat fordert Ministerpräsident Kretschmann auf, endlich einen Regierungspräsidenten zu ernennen, der nicht weiterhin sein Haus zum "Abnickaparat" kommunaler, selbstherrlicher, "Gutsherren" verkommen lässt!
DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat ist inzwischen nicht mehr verwundert über die Ausflüchte und Winkelzüge des RP, die immer wieder angewandt werden, um den "Busenfreund Till" von Regierungspräsident Schmalzl zu decken. Getreu dem Motto: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" wird hier der Demokratie schwerer Schaden zugefügt. Mit dieser Form von kommunalem Filz braucht sich niemand zu wundern, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Vertrauen mehr in die Politik haben.
DIE LINKE im Göppinger Gemeinderat fordert Ministerpräsident Kretschmann auf, die Altlast der CDU/FDP Regierung, Regierungspräsident "Schmalzl", wie ursprünglich, nicht umsonst so von Grün/Rot geplant, in den Ruhestand zu befördern!
Mit dieser Entscheidung des RP ist der Schulpolitik von Grün/Rot und den Eltern und Schüler_innen in Faurndau großer Schaden zugefügt worden.
Schlimmer noch, bis zur Ablösung von Schmalzl, wird OB Till weiterhin schalten und walten können, wie er will!
Gute Nacht kommunalpolitische Demokratie und Gerechtigkeit in Göppingen!
Göppingen, den 27.6.2013
Christian Stähle (StR)
Gesendet: Donnerstag, 27. Juni 2013 um 10:28 Uhr
Von: RP
An: stadtrat-staehle@gmx.de
Betreff: Beschwerde von Herrn Stähle vom 19. April 2013
Sehr geehrter Herr Stähle,
auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit:
1. Befangenheit Stadtrat Schaile
Sie sind der Auffassung, dass Herr Stadtrat Schaile, der seinerseits Ehemann der Schulleiterin der Schiller-Grundschule ist, beim Tagesordnungspunkt Zusammenlegung der Schiller-Grundschule und der Haierschule in Faurndau ab Schuljahr 2013/2014 befangen war.
Nach der Rechtsprechung des OVG NRW vom 10.03.1989 - 19 A 892/88 - sowie des VG Meiningen vom 03.04.2001 - 2 E 242/01.Me - wird bei der Thematik Schulentwicklungspläne bzw. Auflösung von Schulen ein unmittelbaren Vor- oder Nachteil bejaht. Abgestellt wird auf mögliche Vor- oder Nachteile, die sich für die Person des betroffenen Lehrers/Schulleiters ergeben können. Die Auswirkungen auf den Schulstandort, so die Gerichte, könnten Vor- oder Nachteile hinsichtlich des Wegs zur Arbeit (Erreichbarkeit mit ÖPNV, Verkehrsanbindung) oder der aufzuwendenden Zeit haben. Durch den Ruf einer Schule könne auch das Ansehen des Lehrers steigen oder fallen, so dass auch hier ein Vor- oder Nachteil anzunehmen sei. Sofern es letztlich zu keiner Schließung der Schule des betreffenden Gemeinderats kommen würde, sei hierin ein Vorteil zu sehen.
Insoweit sind die o.g. Vor- oder Nachteile direkt mit einer Person verbunden.
Derartige unmittelbare Vor- und Nachteile kommen auch im vorliegenden Fall in Betracht. Allerdings besteht hier die Besonderheit, dass Frau Schaile altershalber zum Schuljahresende 2012/2013 aus dem Schuldienst ausscheiden wird. Aus diesem Grund ist das Regierungspräsidium Stuttgart zu der Auffassung gelangt, dass Herr Schaile, aufgrund des Ruhestands seiner Ehefrau zum Schuljahresende, bei der Entscheidung über die Zusammenlegung der Schiller-Grundschule mit der Haierschule nicht befangen war. Herr Schaile ist vermutlich intensiver mit der Materie vertraut, dies führt jedoch zu keiner rechtl. Befangenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemO.
Der gefasste Beschluss ist daher nicht zu beanstanden.
2. Sitzungsunterbrechung
Herr Oberbürgermeister Till teilte mit, dass allgemein keine Notwendigkeit mehr gesehen worden sei, die Sitzung zu unterbrechen.
Das Regierungspräsidium sieht hier kein Erfordernis, rechtsaufsichtlich einzuschreiten.
3. Abstimmungsverfahren
Hierzu ist allgemein auszuführen, dass die Rechtsaufsichtsbehörde Gemeinderatsbeschlüsse nur beanstanden kann, wenn sie das Gesetz verletzen (§ 121 Abs. 1 GemO). Die Geschäftsordnung eines Gemeinderats ist allerdings kein Gesetz in diesem Sinne. Sie enthält bloße Innenrechtssätze, ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung macht einen Gemeinderatsbeschluss nicht rechtswidrig. Daher erübrigt sich für die Rechtsaufsichtsbehörde eine nähere Prüfung, ob bei der Gemeinderatssitzung vom 18. April 2013 gegen § 28 der Geschäftsordnung verstoßen wurde.
Generell wird angemerkt, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nur tätig werden kann, wenn ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften vorliegt und ein Einschreiten der staatlichen Rechtsaufsicht im öffentlichen Interesse geboten ist. Ein Anspruch des Einzelnen auf Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörde besteht nicht
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Andrä
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen
Feuerwehr und Katastrophenschutz
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 904 11405
E-Mail: sabine.andrae@rps.bwl.de
Von:Stadtrat-Staehle@gmx.de [mailto:Stadtrat-Staehle@gmx.de]
Gesendet: Freitag, 19. April 2013 14:29
An: Regierungspräsidium Stuttgart (Poststelle); G. Till; Gabriele Zull; brinker
Cc: Heckhausen, Rainer (RPS)
Betreff: Aufhebungsantrag und Antrag auf Wiederholung der Hauptvorlage der Stadt Göppingen zur Zusammenlegung der Schiller – Grundschule und der Haierschule Faurndau
Stadtrat Chr. Stähle * Ziegelstraße 3
73033 GöppingenIm GöppingerGemeinderat
An Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
19.4.2013
·
- OffenerAntrag zur Aufhebung des Beschlusses zur Gemeinderatsvorlage: Gemeinderatsdrucksache 059/2013, AZ 51 Gr, 1.3.2013, Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. April 2013, Zusammenlegung der Schiller– Grundschule und der Haierschule Faurndau, auf Grund mehrerer gravierender Verfahrensfehler
- Offener Antrag auf Anordnung der Wiederholung der Abstimmung
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Schmalzl,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Heckhausen,
in der gestrigen Gemeinderatssitzung hat der Vorsitzende Oberbürgermeister G. Till gleich drei gravierende Verfahrensfehler bei der Behandlung der Gemeinderatsvorlage, Gemeinderats-drucksache 059/2013, AZ 51 Gr, 1.3.2013, Tagesordnungspunkt 2., Zusammenlegung der Schiller – Grundschule und der Haierschule Faurndau begangen.
Hier die Punkte im einzelnen:
1. Befangenheit Stadtrat Schaile
Herr Stadtrat Schaile hat sowohl einen Redebeitrag geliefert und sich an der bstimmung beteiligt, obwohl er nach der Baden-Württembergischen Gemeindeordnung als Ehemann, der direkt betroffenen Schulrektorin, die eine äußerste tragende Rolle in der Diskussion im Vorfeld bei Auftritten, bis hin in Positionsvorträge im Göppinger Gemeinderat, Schulveranstaltungen, Förderung von Elterninitiativen usw. gespielt hat, eindeutig befangen war. Frau Schaile hat auch öffentlich mehrfach deutlich gemacht hat, dass Sie diese Entscheidung auch als persönliches Vermächtnis in Ihrer Lebensleistung für die Schiller- Grundschule sieht und immer auch explizit mehrfach darauf hingewiesen.
... Ein ehrenamtlich Tätiger ist nicht nur befangen, wenn die Angelegenheit ihm selbst einen unmittelbaren Vor-oder Nachteil bringen kann, sondern auch, wenn dies für den in § 18 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 GemO bestimmten Personenkreis zutrifft. Dazu zählen Ehegatten (jedoch nicht der geschiedene Ehegatte), eingetragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) während der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Urgroßeltern, Kinder, Enkel, Urenkel, Neffen, Nichten, Schwager und Schwägerin.....
2. Nichtumsetzung des Geschäftsordnungsantrags zur Abstimmung bzw. Umsetzung derErfüllungszusage
Während der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 2 legte der Fraktionsvorsitzende der VUB/Freien Wähler einen eigenen, weniger weitergehenden Antrag vor, als den Hauptantrag 1 + 2 der Stadtverwaltung . Da es sich hierbei um keinen Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu dem Hauptantrag der Stadtverwaltung handelte, beantragte DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat, per Geschäftsordnungsantrag, zwischen der Aussprache und Abstimmung, eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten. Dass der Antrag von mir gestellt wurde, kann dem Regierungspräsidium z.B. vom Fraktionvorsitzenden der GRÜNEN, Christoph Weber, Stadtrat Schweikardt (SPD) und Stadt / Regionalrat Hülscher (VUB / Freie Wähler) bestätigt werden.
….Geschäftsordnungsanträge sind solche, die die verfahrensmäßige, geschäftsordnungsmäßige Behandlung eines Verhandlungsgegenstands zum Ziel haben. Zu den Geschäftsordnungs- anträgen gehören beispielsweise....Antrag auf Unterbrechung oder Beendigung einer Sitzung; …Die Beschlussfassung in Form der Abtimmung kommt dann in Frage, wenn über die Annahme oder Ablehnung eines bestimmten Antrags zu einer Sachfrage entschieden werden soll. ...Über Geschäftsordnungsanträge wird, da sie das Verfahren beeinflussen, vor Sachanträgen abgestimmt. …
Herr Oberbürgermeister Till ließ über den Antrag mit den Worten nicht abstimmen: „Darüber müssen wir nicht abstimmen, dass können wir so machen.“ Allerdings schritt er trotz meines Protestes, nach der Beendigung der Aussprache, direkt in die Abstimmung und ermöglichte somit dem Gemeinderat nicht die Möglichkeit, wie von mir per Geschäftsordnungsantrag gefordert, den zusätzlichen Eigenantrag der VUB/Freien Wähler in den Fraktionen und zwischen den Fraktionen und Einzelstadtrat vor der Abstimmung per Konsensgespräche und inhaltliche Abwägungen, sowie Verständnisfragen, zu klären.
3. Falsches Abstimmungsverfahren:
Die Geschäftsordnung des Göppinger Gemeinderates sieht basierend auf der Baden - Württemberg Gemeindeordnung folgendes vor:
§ 28 Reihenfolge der Anträge bei der Abstimmung
1. Über Änderungs- und Ergänzungsanträge wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Als Hauptantrag gilt bei vorberatenden Gegenständen der Antrag bzw. die Empfehlung des damit befassten Ausschusses, im Übrigen der Antrag der Verwaltung oder des antragstellenden Stadtrats.
Es gab keine Änderungsanträge und keine Ergänzungsanträge. Somit war der Hauptantrag der Stadt, mit 2 verschiedenen Varianten der Stadt, vorrangig abzustimmen.Herr Oberbürgermeister Till ließ, den von Ihm favorisierten und nach seiner Rechtsauffassung weitestgehenden Antragspunkt 2 der Stadtverwaltung abstimmen. Dieser Punkt wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
…Liegen mehrere Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu der gleichen Sache vor, so wird jeweils über denjenigen zunächst abgestimmt, der am weitesten von Hauptantrag abweicht. ..
Es gab keine Änderungsanträge zu Punkt 1, des Hauptantrages der Stadtverwaltung, sondern nur einen weiteren, unabhängigen, inhaltlich eigenständigen und anders lautenden Antrag der VUB/Freien Wähler. Somit hätte Punkt 1 des Hauptantrages der Stadt abgestimmt werden müssen. Wobei hier die Frage aufzuwerfen ist, ob Antrag 1, nachdem Antrag 2, laut Auffassung und Darlegung des Herr Oberbürgermeisters, der am weitest gehende, von den beiden Anträgen der Stadtverwaltung war, überhaupt noch abzustimmen gewesen wäre. Mit der deutlichen Ablehnung des Teil 2, wäre eigentlich Teil 1 als gültig zu betrachten. Selbst wenn man der Rechtsauffassung des OB folgt, hätte er aber nach der Gemeindeordnung/Geschäftsordnung des Göppinger Gemeinderates, eindeutig zuerst den Hauptantrag zu Ende abstimmen lassen müssen, da der Antrag der VUV/Freien Wähler kein Ergänzungs- noch Änderungsantrag war. Der VUB/Freie Wähler Antrag war ein gänzlich anders ausgerichteter Antrag in seiner Zielführung, wenn auch in Kompromiss führender Absicht. Daraufhin hat auch die 1. Bürgermeisterin mehrfach hingewiesen.
Oberbürgermeister Till hätte gemäß Punkt (3) der Geschäftsordnung verfahren müssen, Er hätte zuerst den Hauptantrag der Stadtverwaltung zur Abstimmung bringen müssen und erst nach dessen Einbringung und Scheitern, da dieser auch weitergehender war als der der eigenständige Antrag von VUB/Freie Wähler, gemäß §28,3 in der Folge des Eingangs der Anträge abstimmen lassen müssen..
....(3) Im Übrigen wird über mehrere Anträge in der Reihenfolge abgestimmt, in der sie gestellt worden sind
Sehr geehrter Herr Schmalzl, sehr geehrter Herr Heckhauser, die Verfahrensfehler in der gestrigen Sitzung des Gemeinderates, zu dem Tagesordnungspunktes 2, bezüglich der Vorgänge in der Aussprache und der Abstimmungsfehler, sind so gravierend, dass DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat das Regierungspräsidium zum einen auffordert, die Beschlussfassung für ungültig zu erklären, zum anderen der Stadtverwaltung aufzuerlegen, die Abstimmung zu wiederholen.
Bei einer möglichen Ablehnung meiner Anträge , möchte ich Sie höflichst darum bitten, mir mitzuteilen, ob Sie im Rahmen der Gemeindeordnung sämtliche außergerichtlichen Möglichkeiten für erschöpft betrachten, damit ich dann den Weg der gerichtlichen Klärung nach den Vorgaben der Gemeindeordnung beschreiten kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stähle
Anlage: Vorlage der Stadtverwaltung
DIE LINKE.
im Göppinger Gemeinderat
Stadtrat Christian Stähle
Ziegelstrasse 3
73033 Göppingen
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DIE LINKE.
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Stadtrat Christian Stähle
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