Hartz-IV-Ansprüche sichern
Überprüfungsanträge zu den Regelleistungen
Der Sozialhilfeverein Tacheles hat aktualisierte Überprüfungsanträge im Internet veröffentlicht.
Diese sollten gestellt werden für den Fall, das das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) rückwirkend die Regelleistungen für zu niedrig hält oder dies andere Punkte für unzulässig befindet.
Wenn es rückwirkend Geld zurück gibt, bekommt nur derjenige Geld zurück, der für die Vergangenheit einen Überprüfungsantrag und die Gegenwart einen Widerspruch vor der Verkündung der BVerfG-Entscheidung gestellt hat. Die Entscheidung des Gerichtes wird für Anfang 2010 erwartet.
Bei dem Verfahren vor dem BVerfG (die UZ berichtete mehrfach) geht es nicht nur um die Regelleistung für die Kinder, sondern genauso um die Regelleistung für die Erwachsenen.
Ferner hängen an dem Verfahren die Mehrbedarfe, auch die für Krankenkost, Strom, Heizung, Warmwasser, Kindergeldanrechnung und ggf. noch viel mehr, dran. Die BVerfG- Entscheidung wird genauso Auswirkung auf das SGB XII haben. Sollte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen für die Vergangenheit
feststellen, dann bekommen nur die jenigen Geld nachgezahlt, die jetzt einen Überprüfungsantrag und Widerspruch einlegen.
Für das Sichern der Ansprüche gibt es zwei Fristen: Die erste bis Ende des Jahres, hier wirkt der Überprüfungsantrag bis längstens Anfang 2005 zurück, danach bis längstens Anfang 2006, die zweite Frist ist der Tag der Verkündigung der Entscheidung des BVerfG, nur bis einen Tag vorher ist das erfolgreiche stellen eines überprüfungsantrages möglich. Ob es rückwirkend Geld gibt, ist rechtlich unklar, aber es besteht deutlich die Chance, dass es das gibt.
Die Überprüfungsanträge, Widersprüche und Bedienungsanleitung findet man auf
www.tacheles-sozialhilfe.de.
