Zum Hauptinhalt springen

LiPi-Anfrage

Datenschutz bei papierloser Nutzung von Sitzungsunterlagen durch städtische Tablets für die Stadträt_innen

Datenschutz bei papierloser Nutzung von Sitzungsunterlagen durch städtische Tablets für die Stadträt_innen  


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Pörschke,

wie Sie aus der Anfrage in den letzten Tagen der SüdwestPresse/NWZ Göppingen entnehmen konnten, haben wir als Fraktion und Stadträte in Bezug auf die geplante Umstellung auf papierlose Sitzungsunterlagen einige Nachfragen:  

  1. Ist es zulässig für eine städtische Verwaltung, Tablet und entsprechende Programme ohne Datenschutzerklärung an Stadträte auszugeben?
  2. Falls dies nicht zulässig ist, gilt diese Unzulässigkeit auch für einen Probebetrieb?
  3. Ist es möglich, ohne Nennung der Erfassung, persönliche Daten (Tracking) ohne Zustimmung des Anwenders zu erheben?
  4. Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, Sitzungsunterlagen zu personalisieren ohne die Zustimmung der Stadträte?
  5. Können Stadträte Ihre Expertise bezüglich einer Einführung von Ihrer Behörde anfordern unter genauer Prüfung der Hardware und Software?
  6. Unter welchen Voraussetzungen ist es nach Datenschutzrichtlinien möglich, Daten zu erfassen, auch unter dem Aspekt, dass das Kontrollgremium von der zu kontrollierten Verwaltung überwacht wird?

Über eine Antwort würden wie uns sehr freuen. (Wir machen darauf aufmerksam, dass wir grundsätzlich davon ausgehen, dass einer Veröffentlichung Ihrer Antwort nichts entgegenspricht. Sollten Sie diesbezüglich anderer Auffassung sein, so bitten wir freundlicherweise um Ihren Hinweis mit Begründung, Danke.)  


Mit freundlichen Grüßen             


Göppingen, den 15. März 2017           

Christian Stähle (StR & KrR)             
Michael Freche  (StR)            
Philipp Siemer   (StR & BBR)      


LINK heutiger Artikel SüdwestPresse/NWZ:
www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/aufregung-um-ueberwachung-und-hacker-14598414.html

Zurück zum Kopf der Seite