LiPi - Fraktionsanfrage
Vermietungsfreigabe der Stadt für die nationalistischen "Graue Wölfe" in GP-Bartenbach
Fraktionsanfrage zur Vermietungsfreigabe der Stadt für die nationalistischen "Graue Wölfe" in GP-Bartenbach
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Till,
hiermit bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Wann und wie haben Sie, bzw. die Stadtverwaltung von der Vermietung der Halle erfahren?
2. Fand mit dem TSV Bartenbach, wie in der Presse berichtet, eine "Abklärung" über die Vermietung statt?
2.1. Falls ja: Welche Personen waren daran beteiligt?
2.2. Falls ja: Wie fand diese statt, bzw. was war der Inhalt dieser "Abklärung"?
3. Hat die Stadtverwaltung, wie in der Presse berichtet, das "Signal" für das Abhalten dieser Veranstaltung gegeben?
3.1. Falls ja: Welche Abteilung / Welche Person in der Stadtverwaltung hat dies getan?
3.2. Falls ja: Kam dieses "Signal" von Ihnen, Herr Oberbürgermeister Till, oder in Absprache mit Ihnen zustande?
4. War der Stadtverwaltung der in Aussicht stehende Mieter bekannt?
4.1. Falls ja: War der Stadtverwaltung bekannt, dass es sich bei den sogenannten "Graue Wölfe" um eine Vereinigung türkischer Nationalisten, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, handelt?
4.2. Wieso wurde von Ihnen und der Executive nicht die gewalttätigen Handlungen der "Graue Wölfe", zumindest in Deutschland, berücksichtigt?
5. Wieso spricht Ihr Sprecher O.Hinrichsen, laut Presse, von Verbot der Veranstaltung, obwohl es sich nicht um eine Demonstration, sondern Vermietung handelt?
6. Gibt es eine besondere Regelung, die die Stadt verpflichtet, kriminellen oder verfassungsrechtlich bedenklichen Mietern städtische Räume zu vermieten?
6.1 Wenn ja: Warum wurde nicht ein Verwaltunsgerichts-Urteil abgewartet, weil zuvor die Räume von der Stadt nicht zur Vermietung freigegeben worden wären und die "Graue Wölfe" dann den Klageweg hätten beschreiten müssen?
6.2. Wenn nein: Warum wurde dann überhaupt an die "Graue Wölfe" vermietet?
Bezüglich der Fragen bitten wir um die Übersendung vorhandener Dokumente, insbesondere von Schriftverkehr und Gesprächsprotokollen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir grundsätzlich davon ausgehen, dass einer Veröffentlichung Ihrer vollständigen Antwort nichts entgegenspricht. Sollten Sie diesbezüglich anderer Auffassung sein, so bitten wir um Hinweis und ausführliche rechtliche Begründung. Wir haben uns für die Beantwortung unserer Anfragen gemäß § 24 Abs. 4 GemO i.V.m. § 5 GeschO eine Frist bis zum 15.03.2015 notiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Stähle (StR/KrR)
Michael Freche (StR)
Philipp Siemer (StR)
Fraktion LINKE & PIRATEN
