LiPi: Lambert-Deal
Weitere öffentliche Nachfragen, sowie ein klarstellender Antrag
Weitere öffentliche Nachfragen, sowie ein klarstellender Antrag
- Ihr Schreiben vom 5.9.2016/ "Lambert Deal"
- Einhaltung § 35,1 Gemeindeordnung BaWü
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Till,
unsere Fraktion bedankt sich für die zügige Beantwortung unserer Fraktionsanfrage und unserem Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung in der mächsten öffentlichen Ratssitzung.
Obwohl Sie sich bemüht haben, Licht in das Dunkel zu bekommen, haben Ihre Antworten und Schlussfolgerungen dazu geführt, dass wir weitere Nachfragen haben und eine Klarstellung bezüglich der Tagesordnung für notwendig erachten.
Selbstverständlich erwarten wir von Ihnen, dass Sie sich nicht in private Geschäfte einmischen.
Unsere Anfrage diente auch nicht zum Erlangen dieser Informationen. Dieser Fall macht ja erneut deutlich, dass zumindest unsere Fraktion immer bestens informiert ist, auch ohne Ihre Hilfe.
Wir benötign keine Details des "Lambert Deals", die haben wir seit dem 22. August.
Wir sind rein an den Schnittmengen dieses Deals mit der Stadtverwaltung Göppingen und den Folgen für unere Stadt und Bürger_innen interessiert.
Zuerst zu den Nachfragen:
- Auf Grund von Informationen, die unserer Fraktion vorliegen, verhandelte die Firma Kleemann und Herr Lambert bereits parallel, während im gleichen Zeitraum in der nichtöffentlichen Sitzung des AUT und VFA, sowie der öfftentlichen Stadtratssitzung, über den Verkauf an die Firma Kleemann durch uns, beraten und beschlossen wurde. Waren Sie und Ihre Verwaltung über die Tatsache der laufenden Verhandlungen zum Zeitpunkt der Sitzungen, entgegen der uns vorliegenden Informationen, nun informiert oder nicht?
- Gehört der Stauferpark nach wie vor, als ehemaliges Kasernengelände, zum städtebaulichen Entwicklungsbereich?
- Wenn NEIN, wer und wann hat es geändert.
Da Sie die Intentionen unseres Tagesordnungspunkt glauben falsch interpretieren zu müssen, erlauben wir uns, Ihrer Interpretation, durch einen konkretisierten Antrag, die Grundlage zu entziehen. Wir entschuldigungen uns deshalb, dass wir unseren Antrag nicht so deutlich gestellt haben, dass Sie so interpretrativ fehlgeleitet werden konnten.
Vorab erlauben wir uns aus der Gemeindeordnung zu zitieren:
§ 35 Öffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muß nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefaßte Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekanntzugeben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen.
aus veröffentlichten Kommentaren und Gerichtsurteilen zu § 35
Es ist. z.B. nicht zulässig, alle Grundstücksangelegenheiten schlechthin auf den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung zu setzen. Beim Kauf eines Grundstücks vom Land oder bei der Vergabe von Bauplätzen zu einem bereits bekannten allgemein festgelegten Preis ohne Prüfung der wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse der Bewerber muss öffentlich verhandelt werden. (Auch die Nennung der erzielten Mieten in einem zu kaufenden Haus führt nicht zum Anspruch auf nichtöffentliche Behandlung, VGH BW vom 8.8.1990) Es sind insbesondere öffentlich zu behandeln: Grundstücksveräußerungen, es sei denn, dass persönliche und private Umstände entgegenstehen oder die Gefahr einer Bodenspekulationbesteht, Vergabe von Leistungen, ausgenommen bei Fragen der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber, Satzungen, insbesondere Bebauungspläne.
Wir möchten aber nicht einmal über den "Lambert-Deal" direkt sprechen, Herr Oberbürgermeister.
Wir möchten über die Folgen, Hintergründe und Ursachen bezüglich der Tatsache dieses Deals, im Zusammenhang mit der nichtöffentlichen, gemeinsamen Sitzung von VFA und AUT und der öffentlichen Ratssitzung, sprechen. Selbstverständlich unter Wahrung § 35,1 der Gemeindeordung. Selbstverständlich würden wir uns über eine Stellungnahme von Ihnen freuen.
Allerdings möchten wir als Fraktion das Thema Stauferpark, im Zuge des städtebaulichen Entwicklungsbereich, im Gemeinderat öffentlich behandeln. Das hat mit einer Stellungnahme Ihrerseits nun rein gar nichts zu tun. Hierzu somit unser klarstellender Antrag!
Antrag: Tagesordnungspunkt nächste öffentliche Sitzung:
Der städtebauliche Entwicklungsbereich Stauferpark - welche Folgen hat der "Lambert-Deal" auf die bisherigen Beschlüsse des Gemeinderates und welche Auswirkungen hat er für die dort ansässigen Firmen und das Wohngebiet. Was bedeutet für die Stadt diese weitere Vergrößerung der Firma Kleemann. Welchen Einfluss hat das auf die Weiterentwickling des gesamten Gebietes.
(Wir machen darauf aufmerksam, dass wir grundsätzlich davon ausgehen, dass einer Veröffentlichung Ihrer vollständigen Antwort nichts entgegen spricht. Sollten Sie diesbezüglich anderer Auffassung sein, so bitten wir um Hinweiß und ausführliche rechtliche Begründung.)
Wir bestehen auf Einhaltung der Gemeindeordnung § 35,1 und erlauben uns, auch an die Novellierung der Gemeindeordnung bezüglich der Rechte von Fraktionen zu erinnern.
Unsere Fraktion besteht auf Aufnahme in die Tagesordnung ÖFFENTLICH!
Wir möchten Sie bitten, diese Aufnahme bis zu den Sitzungen der Fraktionen, am kommenden Dienstag, den 13. Sept. 2016, 17:00, per Mail mitzuteilen, damit in den Fraktionssitzungen über Ihre Entscheidung beraten werden kann.
Göppingen, den 8.9.2016
Christian Stähle (KrR/StR)
Fraktionsvorsitzender
Anlage: Schreiben OB Till vom 5.9.16
