OB Till bestätigt Auffasung der LINKEN bezüglich der Entscheidungsmöglichkeiten des Arbeitskreises zur "shopping mall"
In seinem Antwortschreiben vom 26. Mai 2010, schließt OB Till "...nach außen wirksame Beschlüsse..." aus.
Somit ist ein entscheidender Punkt der Anfrage der LINKEN richtig gestellt!
In seinem Antwortschreiben vom 26. Mai 2010, schließt OB Till "...nach außen wirksame Beschlüsse..." aus.
Somit ist ein entscheidender Punkt der Anfrage der LINKEN richtig gestellt!
Allerdings erläutert der OB, dass die Entscheidung für die GMA seine Zuständigkeit gemäß § 10 Abs.3 Ziffer 1 der Hauptsatzung der Stadt Göppingen ermöglicht.
DIE LINKE nimmt dies zur Kenntnis.
DIE LINKE ist allerdings nicht der Meinung, dass dies ohne klärende Rückfragen so akzeptiert werden kann:
Handelte es sich bei der Beauftragung der GMA, die mit Ihrem Gutachten zu einer grundlegenden, zukunftsweisenden städtebaulichen Entscheidung beiträgt, wirklich um einen Entscheidungsspielraum die durch OB Till nach §10 der Hauptsatzung getroffen werden kann? „.... sind Geschäfte der laufenden Verwaltung, die Angelegenheiten, die für die Stadt weder wirtschaftlich noch grundsätzlich von wesentlicher Bedeutung sind ?“......
OB Till rechtfertigt seine Entscheidung in Bezugnahme des § 10,3.1 der Hauptsatzung der Stadt Göppingen, die auf § 44 und im speziellen auf § 44.2. der Gemeindeordnung basiert. Darf OB Till seine Entscheidung bezüglich der GMA Beauftragung auf der Grundlage …..“ die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz oder Gemeinderat übertragenen Aufgaben“......so zustande kommen lassen?
Ist bei Ihrer Entscheidung §22 ff zu berücksichtigen ?
Für DIE LINKE ist an dieser Stelle zu klären, ob die Möglichkeit seines Handlungsspielraumes (freie Verfügung von z.B. 50.000.-€)sich nur auf laufende Geschäftsgänge und Entscheidungen beziehen, die nicht von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung für die Stadt sind oder nicht! Oder hat sich hier sein Vorgänger 1992 einen sogenannten „Freischein“ vom Gemeinderat genehmigen lassen?
Wenn dem so wäre, müsste geklärt werden ob dies die Gemeindeordnung von Baden – Württemberg hergibt!
Gerade auch in Bezug auf die letzte Gemeinderatssitzung, in der Stadtrat Schweikhardt (SPD) folgerichtig bei der Kostenexplosion der EWS Arena darauf hinwies, dass auf Grundlage genau dieses „Freischeines“ rund 350.000,00 € von der Verwaltung vorbei am Gemeinderat ausgegeben wurden, ist eine klare Bewertung der Hauptsatzung §10 ff vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stähle
Stadtrat
