IM GÖPPINGER GEMEINDERAT
PRESSEECHO:
OB Till darf sein Gehalt behalten (Stuttgarter Zeitung 31.8.12)
OB Till darf sein Gehalt behalten Eberhard Wein,31.08.2012 07:10 Uhr

Reich wird man als Oberbürgermeister wohl sowieso nicht, weiß Guido Till (links). Foto: Rudel
Ich habe erreicht, dass solche Dinge nicht mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit geregelt werden.
Christian Stähle, Linke
Göppingen - Der Göppinger Oberbürgermeister Guido Till (parteilos) muss kein Geld an die Stadtkasse zurücküberweisen. Das Regierungspräsidium hat jetzt eine Beschwerde des Linken -Stadtrates Christian stähle zurückgewiesen und die Eingruppierung von Till in die höhere Besoldungsgruppe B 7 (Grundgehalt 8684 Euro) bestätigt. Till reagierte mit Genugtuung, aber auch Stähle zeigte sich zufrieden. Er sagt: „Ich habe erreicht, dass solche Dinge künftig nicht mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit geregelt werden.“
Tatsächlich sieht auch das Regierungspräsidium in der Nichtöffentlichkeit des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses vom 1. Februar 2007 einen Formfehler. Nach der Prüfung des Falles sei man aber zu dem Ergebnis gekommen, den Beschluss nicht zu beanstanden. Schließlich hätte der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung auch nicht zu einem anderen Ergebnis kommen können, sagt der Sprecher der Regierungspräsidiums, Clemens Homoth-Kuhs. Eine öffentliche Wiederholung könne man sich deshalb sparen. „Das wäre nur ein bürokratischer Akt.“
Höhere Besoldung ist geradezu geboten
Schließlich, darin lässt die Aufsichtsbehörde in ihrem Schreiben an Stähle keinen Zweifel, „war die Einweisung in die Besoldungsgruppe B 7 geradezu geboten“. Zwar habe der Gemeinderat einen Beurteilungsspielraum. Jedoch müsse dieser auch sachgerecht genutzt werden. Maßgeblich seien einzig „der Schwierigkeitsgrad des Amtes und die Einwohnerzahl“.
Als Paradebeispiel für eine nicht sachgerechte Entscheidung darf demnach Tills ursprüngliche Eingruppierung nach B 6 (8257 Euro) angesehen werden. Obwohl sich an der Schwierigkeit des Amtes nichts geändert haben dürfte, wurde Till im Dezember 2004 gegenüber seinem Amtsvorgänger Reinhard Frank (CDU) heruntergestuft. Beleidigt über die Abwahl ihres Parteifreunds hatte die CDU, unterstützt von anderen bürgerlichen Gruppierungen, damals einen Nadelstich setzen wollen. Till war noch SPD-Mitglied.
Jetzt geht es um Zulls Gehalt
Kurz vor der Sommerpause sollte nun die Erste Bürgermeisterin Gabriele Zull von B4 nach B5 befördert werden. Auch in ihrem Fall habe der Gemeinderat vor einem Jahr eine sachfremde Entscheidung getroffen, argumentierte Till. Zwar gänzlich ohne Schaum vor dem Mund, aber mit Blick auf die angespannte Haushaltskasse hatten die Stadträte die niedrigere Besoldungsgruppe gewählt. Die Bürgermeisterin könne ja in einer etwaigen zweiten Amtszeit mehr Geld erhalten, hieß es.
Tatsächlich ist dies die Regel: Wahlbeamte rücken in ihrer zweiten Amtszeit in die höhere der beiden möglichen Besoldungsgruppen auf. Auch Zulls Vorgänger Jürgen Lämmle hatte mit einem B 4-Gehalt angefangen. Die Höhergruppierung erfolgte allerdings nicht nach acht, sondern schon nach vier Jahren. Sein Aufgabenbereich habe sich stark ausgeweitet, so dass die höhere Besoldungsgruppe angemessen sei, lautete damals die Begründung.
Es kommt auf die Begründung an
Weil der Dezernatszuschnitt gleich blieb, müsse diese Einstufung auch für Zull gelten, so die Aufsichtsbehörde. „Uns kommt es auf die Begründung an“, sagt Homoth-Kuhs. Ob der Schwierigkeitsgrad der Aufgabe wirklich so hoch ist, wie darin vorgegeben werde, würde allerdings nicht überprüft. Das ist wohl auch eher eine politische Frage, was zeigt, warum eine öffentliche Behandlung des Themas so entscheidend ist. Bei Zull soll dies nun nach der Sommerpause geschehen, nachdem die Aufsichtsbehörde Tills nichtöffentlichen Anlauf im Juli gestoppt hatte.