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Offener Brief an den Regierungspräsidenten Schmalzl

IM GÖPPINGER GEMEINDERAT

PRESSEMITTEILUNG:

Offener Brief an den Regierungspräsidenten Schmalzl:

·         Toleranzverhalten seiner Behörde im Umgang mit dem Arbeitsstil von Herrn Oberbürgermeister Till

·         Anfragen bezüglich der Verfahrensweisen von OB Till bei seiner geplanten Aufgabe über die Hoheit des städtischen Vermessungswesen.

(Sehr geehrte Damen und Herren, den Brief in seiner vollen Länge entnehmen Sie bitte der angehängten OPENOFFICE DATEI-odt)

DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat hat Herrn Regierungspräsidenten Schmalzl um Klärung folgender Punkte gebeten:

1.    Ist es in Ihrem und im Sinn Ihres Hauses, dass Herr Oberbürgermeister Till die Mitarbeiter_ innen im Vermessungsamt der Stadt Göppingen, unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers, weiterhin, in unverantwortlicher Weise, unter beruflicher Unsicherheit leben lässt, indem er die Entscheidung verschleppt?

2.    Unterstützt das Regierungspräsidium den Umstand, das 40 Gemeinderät_innen und Mitglieder der Verwaltung, durch OB Till einen Grund für die Absetzung eines Tagesordnungspunktes genannt bekommen, der offensichtlich erfunden, also in betrügerischer Absicht angewandt wurde?

3.    Ist es zu unterstützen, dass Herr Oberbürgermeister Till, einen Antrag der LINKEN im Göppinger Gemeinderat, zu Beibehaltung des Tagesordnungspunktes Top 4, wie er sowohl in der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13.Juni aufgeführt war und der Bevölkerung über das Göppinger Amtsblatt angekündigt war, einfach nicht beantwortet.

4.    Ist es für Ihre Behörde ein wünschenswerter Arbeits u.– Führungsstil, dass der Wunsch der LINKEN im Göppinger Gemeinderat, die nicht im Ältestenrat sitzt, die Tagesordnungsproblematik dort zu besprechen, wo doch gerade der Ältestenrat, laut der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg u.a. genau hierzu eine elementare Zuständigkeit hat, absichtlich nicht umgesetzt wurde? Im Nachgang erfuhr DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat, dass OB Till nicht mehr auf die Absetzung im Ältestenrat, trotz Antrag der LINKEN hierzu, eingegangen ist.

5.    Befürworten Sie und Ihre Behörde den Umstand, dass OB Till seiner Pflicht nicht nachkam, einem Einzelstadtrat, der nicht im Ältestenrat sitzt, vor Sitzungsbeginn, den Grund zu nennen, warum die Tagesordnung verändert wurde? Gerade wenn der ursprüngliche genannte Grund zu Sitzungsbeginn, wegen falscher Angabe nicht als Grund mehr angenommen werden konnte.

6.    Verlangt das Regierungspräsidium, dass ein Stadtrat oder eine Stadträtin die verlogene Begründung eines Oberbürgermeisters akzeptieren muss? Fördern Sie somit den offenen Betrug eines Oberbürgermeisters, der vorsätzlich seinen Baubürgermeister missbraucht, um die Absetzung eines Tagesordnungspunktes zu begründen?

7.    Unterstützen Sie die Zurückweisung eines Geschäftsordnungsantrages, obwohl durch den offenen Bruch der Geschäftsordnung des Göppinger Gemeinderates, nachdem gemäß §11,3 Oberbürgermeister Till verpflichtet ist und war, einen Absetzungsgrund zu nennen, augenscheinlich ist? Sind Sie also der Meinung, dass ein Stadtrat oder Stadträtin, nachdem der Verstoß gegen § 11,3 offensichtlich ist, nicht das Recht hat, über einen Geschäftsordnungsantrag, die Einhaltung der Geschäftsordnung beim Vorsitzenden der Sitzung einzufordern?

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