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Regierungspräsidium Stuttgart hebt faktisch alle kommunalen Geschäftsordnungen der Kommunen in BaWü auf!

                                           IM GÖPPINGER GEMEINDERAT

PRESSEERKLÄRUNG:

Kommunalpolitische Sensation: Regierungspräsidium Stuttgart hebt mit seinem Schreiben, von heute an DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat, faktisch alle kommunalen Geschäftsordnungen der Kommunen in BaWü auf! Das RP fordert damit indirekt zum "fröhlichen Bruch" von Geschäftsordnungen auf !

DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat  ist inzwischen nicht mehr verwundert über die Ausflüchte und Winkelzüge des RP Stuttgart, die immer wieder angewandt werden, um kommunale Seilschaften des Regierungspräsidenten Schmalzl umzusetzen.

Mit der heutigen Entscheidung schießt das Regierungspräsidium Stuttgart allerdings den Vogel ab:

[ Gesendet: Donnerstag, 27. Juni 2013 um 10:28 Uhr  Von: RP  An: stadtrat-staehle@gmx.de

...3. Abstimmungsverfahren
 
Hierzu ist allgemein auszuführen, dass die Rechtsaufsichtsbehörde Gemeinderatsbeschlüsse nur beanstanden kann, wenn sie das Gesetz verletzen (§ 121 Abs. 1 GemO).

Die Geschäftsordnung eines Gemeinderats ist allerdings kein Gesetz in diesem Sinne. Sie enthält bloße Innenrechtssätze.

Ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung macht einen Gemeinderatsbeschluss nicht rechtswidrig.

Daher erübrigt sich für die Rechtsaufsichtsbehörde eine nähere Prüfung, ob bei der Gemeinderatssitzung vom 18. April 2013 gegen § 28 der Geschäftsordnung verstoßen wurde.

Generell wird angemerkt, dass die Rechtsaufsichtsbehörde nur tätig werden kann, wenn ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften vorliegt und ein Einschreiten der staatlichen Rechtsaufsicht im öffentlichen Interesse geboten ist. Ein Anspruch des Einzelnen auf Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörde besteht nicht ...

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14 - Kommunal- und Sparkassenwesen
Feuerwehr und Katastrophenschutz
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart E-Mail: sabine.andrae ]

Dies ist eine kommunalpolitische Sensation:

Das Regierungspräsidium Stuttgart hebt mit seinem Schreiben von heute, an DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat, faktisch alle kommunalen Geschäftsordnungen der Kommunen in Baden - Württemberg auf! Beim Bruch einer Geschäftsordnung, auf kommunaler Ebene, sieht sich das Regierungspräsidium seit heute für NICHT ZUSTÄNDIG!

AB SOFORT KÖNNEN KOMMUNALE GESCHÄFTSORDNUNGEN DER KOMMUNEN FOLGENLOS GEBROCHEN WERDEN!

Das ist nicht mehr weiter zu kommentieren

DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat wird einen Antrag auf Aufhebung der Geschäftsordnung des Göppinger Gemeinderates stellen, da eine Einhaltung dieser Geschäftsordnung, nach dem heutigen Schreiben des Regierungspräsidium Stuttgart, nicht mehr gewährleisted ist und auch die Einhaltung der Geschäftsordnung zukünftig nicht einforderbar ist!

Göppingen, den 27.6.2013

  Christian Stähle (StR)

Stadtrat Chr. Stähle * Ziegelstraße 3
73033 GöppingenIm GöppingerGemeinderat
An Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

19.4.2013

    • OffenerAntrag zur Aufhebung des Beschlusses zur Gemeinderatsvorlage: Gemeinderatsdrucksache 059/2013, AZ 51 Gr, 1.3.2013, Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. April 2013, Zusammenlegung der Schiller Grundschule und der Haierschule Faurndau, auf Grund mehrerer gravierender Verfahrensfehler
    • Offener Antrag auf Anordnung der Wiederholung der Abstimmung

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Schmalzl,
sehr geehrter Herr Abteilungsdirektor Heckhausen,
in der gestrigen Gemeinderatssitzung hat der Vorsitzende Oberbürgermeister G. Till gleich drei gravierende Verfahrensfehler bei der Behandlung der Gemeinderatsvorlage, Gemeinderats-drucksache 059/2013, AZ 51 Gr, 1.3.2013, Tagesordnungspunkt 2., Zusammenlegung der Schiller – Grundschule und der Haierschule Faurndau begangen.

Hier die Punkte im einzelnen:
1. Befangenheit Stadtrat Schaile
.......

2. Nichtumsetzung des Geschäftsordnungsantrags zur Abstimmung bzw. Umsetzung derErfüllungszusage
Während der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 2 legte der Fraktionsvorsitzende der VUB/Freien Wähler einen eigenen, weniger weitergehenden Antrag vor, als den Hauptantrag 1 + 2 der Stadtverwaltung . Da es sich hierbei um keinen Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu dem Hauptantrag der Stadtverwaltung handelte, beantragte DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat, per Geschäftsordnungsantrag, zwischen der Aussprache und Abstimmung, eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten. Dass der Antrag von mir gestellt wurde, kann dem Regierungspräsidium z.B. vom Fraktionvorsitzenden der GRÜNEN, Christoph Weber, Stadtrat Schweikardt (SPD) und Stadt / Regionalrat Hülscher (VUB / Freie Wähler) bestätigt werden.

….Geschäftsordnungsanträge sind solche, die die verfahrensmäßige, geschäftsordnungsmäßige Behandlung eines Verhandlungsgegenstands zum Ziel haben. Zu den Geschäftsordnungs- anträgen gehören beispielsweise....Antrag auf Unterbrechung oder Beendigung einer Sitzung; …Die Beschlussfassung in Form der Abtimmung kommt dann in Frage, wenn über die Annahme oder Ablehnung eines bestimmten Antrags zu einer Sachfrage entschieden werden soll. ...Über Geschäftsordnungsanträge wird, da sie das Verfahren beeinflussen, vor Sachanträgen abgestimmt. …

Herr Oberbürgermeister Till ließ über den Antrag mit den Worten nicht abstimmen: „Darüber müssen wir nicht abstimmen, dass können wir so machen.“ Allerdings schritt er trotz meines Protestes, nach der Beendigung der Aussprache, direkt in die Abstimmung und ermöglichte somit dem Gemeinderat nicht die Möglichkeit, wie von mir per Geschäftsordnungsantrag gefordert, den zusätzlichen Eigenantrag der VUB/Freien Wähler in den Fraktionen und zwischen den Fraktionen und Einzelstadtrat vor der Abstimmung per Konsensgespräche und inhaltliche Abwägungen, sowie Verständnisfragen, zu klären.

3. Falsches Abstimmungsverfahren:
Die Geschäftsordnung des Göppinger Gemeinderates sieht basierend auf der Baden - Württemberg Gemeindeordnung folgendes vor:

§ 28 Reihenfolge der Anträge bei der Abstimmung
1.     Über Änderungs- und Ergänzungsanträge wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Als Hauptantrag gilt bei vorberatenden Gegenständen der Antrag bzw. die Empfehlung des damit befassten Ausschusses, im Übrigen der Antrag der Verwaltung oder des antragstellenden Stadtrats.

Es gab keine Änderungsanträge und keine Ergänzungsanträge. Somit war der Hauptantrag der Stadt, mit 2 verschiedenen Varianten der Stadt, vorrangig abzustimmen.Herr Oberbürgermeister Till ließ, den von Ihm favorisierten und nach seiner Rechtsauffassung weitestgehenden Antragspunkt 2 der Stadtverwaltung abstimmen. Dieser Punkt wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

…Liegen mehrere Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu der gleichen Sache vor, so wird jeweils über denjenigen zunächst abgestimmt, der am weitesten von Hauptantrag abweicht. ..

Es gab keine Änderungsanträge zu Punkt 1, des Hauptantrages der Stadtverwaltung, sondern nur einen weiteren, unabhängigen, inhaltlich eigenständigen und anders lautenden Antrag der VUB/Freien Wähler. Somit hätte Punkt 1 des Hauptantrages der Stadt abgestimmt werden müssen. Wobei hier die Frage aufzuwerfen ist, ob Antrag 1, nachdem Antrag 2, laut Auffassung und Darlegung des Herr Oberbürgermeisters, der am weitest gehende, von den beiden Anträgen der Stadtverwaltung war, überhaupt noch abzustimmen gewesen wäre. Mit der deutlichen Ablehnung des Teil 2, wäre eigentlich Teil 1 als gültig zu betrachten. Selbst wenn man der Rechtsauffassung des OB folgt, hätte er aber nach der Gemeindeordnung/Geschäftsordnung des Göppinger Gemeinderates, eindeutig zuerst den Hauptantrag zu Ende abstimmen lassen müssen, da der Antrag der VUV/Freien Wähler kein Ergänzungs- noch Änderungsantrag war. Der VUB/Freie Wähler Antrag war ein gänzlich anders ausgerichteter Antrag in seiner Zielführung, wenn auch in Kompromiss führender Absicht. Daraufhin hat auch die 1. Bürgermeisterin mehrfach hingewiesen.

Oberbürgermeister Till hätte gemäß Punkt (3) der Geschäftsordnung verfahren müssen, Er hätte zuerst den Hauptantrag der Stadtverwaltung zur Abstimmung bringen müssen und erst nach dessen Einbringung und Scheitern, da dieser auch weitergehender war als der der eigenständige Antrag von VUB/Freie Wähler, gemäß §28,3 in der Folge des Eingangs der Anträge abstimmen lassen müssen..

....(3) Im Übrigen wird über mehrere Anträge in der Reihenfolge abgestimmt, in der sie gestellt worden sind
Sehr geehrter Herr Schmalzl, sehr geehrter Herr Heckhauser, die Verfahrensfehler in der gestrigen Sitzung des Gemeinderates, zu dem Tagesordnungspunktes 2, bezüglich der Vorgänge in der Aussprache und der Abstimmungsfehler, sind so gravierend, dass DIE LINKE. im Göppinger Gemeinderat das Regierungspräsidium zum einen auffordert, die Beschlussfassung für ungültig zu erklären, zum anderen der Stadtverwaltung aufzuerlegen, die Abstimmung zu wiederholen.

Bei einer möglichen Ablehnung meiner Anträge , möchte ich Sie höflichst darum bitten, mir mitzuteilen, ob Sie im Rahmen der Gemeindeordnung sämtliche außergerichtlichen Möglichkeiten für erschöpft betrachten, damit ich dann den Weg der gerichtlichen Klärung nach den Vorgaben der Gemeindeordnung beschreiten kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stähle

DIE LINKE.
im Göppinger Gemeinderat
Stadtrat Christian Stähle
Ziegelstrasse 3
73033 Göppingen
0049-(0)176-960 56 296
www.die-linke-goeppingen.de

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