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Schlaganfallversorgung: Minister bleibt bei seiner Entscheidung

(Artikel vom 11.12.2017, NWZ/Südwestpresse Dirk Hülser)


PRESSEECHO:

Schlaganfallversorgung: Minister bleibt bei seiner Entscheidung                                                          

(Artikel vom 11.12.2017, NWZ/Südwestpresse Dirk Hülser)


Das Positionspapier des Kreistags beeindruckt das Ministerium nicht: „Keine neuen Fakten.“ Kreisräte fordern Veröffentlichung des geheimen Gutachtens.

Im Kreistag wurde jetzt die Entscheidung von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) fürs Christophsbad und gegen die Klinik am Eichert bei der künftigen Schlaganfallversorgung emotional diskutiert. Christophsbad-Chef Bernhard Wehde durfte erstmals vor dem Gremium das Wort ergreifen, am Schluss wurde dann ein Positionspapier beschlossen. Die Hauptforderung: Die Entscheidung für ein Jahr auszusetzen. Das Sozialministerium stellte am Montag postwendend klar, dafür gebe es keinen Anlass.

Als Wehde seine Rede beendet hatte, war Kreisrat Christian Stähle außer sich: „Sie eiern hier rum“, warf er dem Geschäftsführer der privaten Klinik vor. „Und ich möchte schon fragen, mit welcher Arroganz und Überheblichkeit sie dieses Gremium behandeln. Ich finde es unverschämt.“

Der Streit entzündete sich vor allem an zwei Fragen: Was passiert nach der vom Sozialministerium angeordneten zweijährigen Frist? Bis dahin soll das Christophsbad alleine für die Schlaganfall-Patienten verantwortlich sein, anschließend soll es eine – wie auch immer geartete – Zusammenarbeit beider Kliniken geben. Und dann die Standortfrage für den Neubau der Klinik am Eichert: Das Sozialministerium hatte verlauten lassen, darüber sei noch nicht abschließend entschieden. Eine Steilvorlage für Wehde, die er auch gerne in seiner Rede aufgriff.

„Da wäre es ja viel idealer, die neue Klinik gleich unten in räumlicher Nähe zum Christophsbad zu errichten“, wiederholte Wehde eine bekannte Forderung. „Wer noch glaubt, dass an anderer Stelle gebaut werden kann, der ignoriert die Fakten“, konterte der Kaufmännische Geschäftsführer der Alb-Fils-Kliniken, Wolfgang Schmid. Der Applaus der Kreisräte war ihm sicher. Schmids Kollege, der Medizinische Geschäftsführer Ingo Hüttner, hatte eine umfangreiche PowerPoint-Präsentation dabei – und wollte so „das ein oder andere Missverständnis“ aufklären. Immer wieder flossen auch Zitate aus dem Gutachten des Berliner Neurologen Darius Günther Nabavi ein.

Landrat Edgar Wolff erläuterte, warum aus der „Resolution“ gegen den Ministerentscheid nun ein „Positionspapier“ geworden sei: Viele Kreisräte hätten den Begriff Resolution als „zu scharf“ empfunden. „Die Kernforderungen sind aber exakt gleich geblieben“, betonte Wolff. Presseschelte gab’s dann auch: Er habe nicht, wie berichtet, mit einer Klage „gedroht“, versicherte Wolff. „Es wird nur geprüft. Wir dürfen nicht unnötig Öl ins Feuer gießen“, sagte der Landrat.

Der einzige Kreisrat, der gegen das Papier stimmte, war Michael Grebner (SPD), bis vor wenigen Monaten selbst Oberarzt im Christophsbad. Er schlug eine verstärkte Präsenz von Ärzten der Klinik am Eichert im Christophsbad vor. Sascha Binder (SPD) stärkte dem Landrat den Rücken: Es sei gut, dass Wolff sich eine Klage gegen das Land offen halte, „alles andere wäre fahrlässig“. Binder forderte die Veröffentlichung von Nabavis Expertise: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass das Gutachten nicht offengelegt werden darf.“ Das schüre „Misstrauen“ gegenüber Luchas Entscheidung. Der Kreistag war ganz offensichtlich seiner Meinung, der Applaus für Binders Forderung war groß. „Das Gutachten muss für uns Kreisräte auf den Tisch“, forderte auch der Vorsitzende der Freien-Wähler-Fraktion, Werner Stöckle.

In dem mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossenen Papier fordert der Kreistag nun, die Entscheidung für ein weiteres Jahr auszusetzen. Bereits 2002 war der Streit ein Thema im Ministerium, seitdem gab es mehrere Gutachten und Gespräche. Für den Sprecher des Sozialministeriums, Sebastian Altemüller, war am Montag klar: „Durch das Positionspapier sind keine neuen Fakten auf den Tisch gekommen. Deshalb sehen wir auch keinen Grund, unsere Entscheidung in Frage zu stellen.“

 

Göppingen, den 12.12.2017

       Christian Stähle
           Kreisrat

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