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Überprüfung der Befangenheitsentscheidungen des Vorsitzenden des Göppinger Gemeinderates Herrn Oberbürgermeister Till - PRESSEMITTEILUNG

Überprüfung der Befangenheitsentscheidungen des Vorsitzenden des Göppinger Gemeinderates Herrn Oberbürgermeister Till in der Gemeinderatssitzung vom 17. März 2010durch das Regierungs-präsidium Stuttgart

Überprüfung der Befangenheitsentscheidungen des Vorsitzenden des Göppinger Gemeinderates Herrn Oberbürgermeister Till in der Gemeinderatssitzung vom 17. März 2010durch das Regierungs-präsidium Stuttgart

In der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 17.3.2010 wurden bei zwei Verwaltungsvorlagen die Befangenheitsregelungen der Gemeinderatsordnung    §18GemO herangezogen

 

Die Gemeinderäte Schurr,Richard (VUB), Bidlingmaier, Otto (GRÜNE) und Schurr,Martin (GRÜNE) wurden bei der Beratung und Abstimmung zur Verwaltungsvorlage 106, FB8 - freiwillige Förderung derStreuobstwiesen von Ökobauern,wegenBefangenheitausgeschlossen.

 

Herr Gemeinderat Öchsle(CDU) wurde bei der Beratung zur Verwaltungsvorlage 21/95 Einsparungen im Bereich Feuerwehr nichtwegenBefangenheitausgeschlossen.

 

Es stellt sich nun die Fra

  1. Gilt § 18 der GemO

          Ein Stadtrat oder ein zur Beratung zugezogener Einwohner darf weder 

           beratend   noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer 

          Angelegenheit ihm selbst oderfolgenden Personen einen unmittelbaren

          VorteiloderNachteil bringen kann......

 .    2.   in Absatz 3 steht allerdings die Einschränkung.......gelten nicht, wenn die 

           Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs-oder

            Bevölkerungsgruppe berührt …..herangezogen.

Nutznieser sind alle Herren nach Absatz § 18,1.

ALLE BETROFFENEN GEHÖREN EINER EINDEUTIGEN BERUFSGRUPPE AN!

DIE LINKE im Göppinger Gemeinderat hat das Regierungspräsidium gebeten, die Entscheidungen zu überprüfen.Im Anhang der Brief an das RegierungspräsidiumMit freundlichen Grüssen                    im Stadtrat         Christian Stähle

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