Überprüfung der Befangenheitsentscheidungen des Vorsitzenden des Göppinger Gemeinderates Herrn Oberbürgermeister Till - PRESSEMITTEILUNG
Überprüfung der Befangenheitsentscheidungen des Vorsitzenden des Göppinger Gemeinderates Herrn Oberbürgermeister Till in der Gemeinderatssitzung vom 17. März 2010durch das Regierungs-präsidium Stuttgart
Überprüfung der Befangenheitsentscheidungen des Vorsitzenden des Göppinger Gemeinderates Herrn Oberbürgermeister Till in der Gemeinderatssitzung vom 17. März 2010durch das Regierungs-präsidium Stuttgart
In der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 17.3.2010 wurden bei zwei Verwaltungsvorlagen die Befangenheitsregelungen der Gemeinderatsordnung §18GemO herangezogen
Die Gemeinderäte Schurr,Richard (VUB), Bidlingmaier, Otto (GRÜNE) und Schurr,Martin (GRÜNE) wurden bei der Beratung und Abstimmung zur Verwaltungsvorlage 106, FB8 - freiwillige Förderung derStreuobstwiesen von Ökobauern,wegenBefangenheitausgeschlossen.
Herr Gemeinderat Öchsle(CDU) wurde bei der Beratung zur Verwaltungsvorlage 21/95 Einsparungen im Bereich Feuerwehr nichtwegenBefangenheitausgeschlossen.
Es stellt sich nun die Fra
- Gilt § 18 der GemO
Ein Stadtrat oder ein zur Beratung zugezogener Einwohner darf weder
beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer
Angelegenheit ihm selbst oderfolgenden Personen einen unmittelbaren
VorteiloderNachteil bringen kann......
. 2. in Absatz 3 steht allerdings die Einschränkung.......gelten nicht, wenn die
Entscheidung nur die gemeinsamen Interessen einer Berufs-oder
Bevölkerungsgruppe berührt …..herangezogen.
Nutznieser sind alle Herren nach Absatz § 18,1.
ALLE BETROFFENEN GEHÖREN EINER EINDEUTIGEN BERUFSGRUPPE AN!
DIE LINKE im Göppinger Gemeinderat hat das Regierungspräsidium gebeten, die Entscheidungen zu überprüfen.Im Anhang der Brief an das RegierungspräsidiumMit freundlichen Grüssen im Stadtrat Christian Stähle
