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Verstoß gegen § 43,5 der Gemeindeordnung! Till`s unendliche "Keim-Areal Geschichte" - oder wie lange läßt sich der Gemeinderat von Ihm vera.......!

                        IM GÖPPINGER GEMEINDERAT
     
   

PRESSEERKLÄRUNG:

 

Verstoß gegen § 43,5 der Gemeindeordnung!

Till`s unendliche "Keim-Areal Geschichte" -  oder

wie lange läßt sich der Gemeinderat von Ihm vera.......!



Klappe die Nächste:

  • am Donnerstag, den 29.9.11 startet der Käufer des Keim-Areals, Herr Hummel, auf dem Baurechtsamt, per persönlicher Abgabe, sein Bauverfahren mit einer rechtsordentlichen     BAUVORANFRAGE ! 
  • am Donnerstag Nachmittag, den 29.9.11 legte Oberbürgermeister Till den GemeinderätInnen seine Verwaltungsvorlage: 92-HE/chr Bebauungsplanverfahren" Neuordnung Stadthallen-umfeld" und dem Flurstück 2762/2 und 2762/8 Gebäude Blumenstrasse 43+36 zur Verabschiedung vor.

    Dies tat er,obwohl sich durch das Zurückhalten dieser wichtigen Information, die Abstimmungsgrundlage für den Gemeinderat eklatant geändert hat!


Nach Einholung gängiger Rechtsauffassungen und Anfrage beim Baurechtsamt der Stadt Stuttgart hat sich die Einschätzung der LINKEN im Göppinger Gemeinderat bestätigt!
Durch die Abgabe einer Baurvoranfrage auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes für die Flurstücke 2762/2 und 2762/8 Gebäude Blumenstrasse 43+36 muß nach bestehendem Recht bei Einhaltung der augenblicklichen Anforderungen durch Herrn Hummel, die Bauverwaltung Herrn Hummel die Genehmigung erteilen. Dass OB Till dennoch seinen Antrag, totz aussichtsloser Rechtslage unter Vortäuschung falscher Planungssituation durchdrückte, zeigt, dass er mit seinem verantwortungslosen Verhalten, womöglich die Stadt in ein teures Rechtsverfahren stürzt! Daß er bis heute Herrn Hummel, im Angesicht der zugespitzten Situation, keine Alternativen von Qualität vorgelegt hat, ist ebenso unerklärlich!

Auszug aus der Gemeindeordnung gültig 1.1.11-31.12.17 in der Fassung vom 24.7.00:
§24,1
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. ...
§ 43,5
Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über alle wichtigen die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten; bei wichtigen Planungen ist der Gemeinderat möglichst frühzeitig über die Absichten und Vorstellungen der Gemeindeverwaltung und laufend über den Stand und den Inhalt der Planungsarbeiten zu unterrichten...

Für DIE LINKE. im Gemeinderat besteht der Verdacht des Verstoßes von § 43,5.
OB Till hat einen Beschluß des Gemeinderates herbeigeführt, ohne seinen Pflichten nachzukommen:
...den Gemeinderat über alle wichtigen die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten...laufend über den Stand und den Inhalt der Planungsarbeiten zu unterrichten...
Er tat dies weder frühzeitig, noch spät, er tat es gar nicht!
Mit diesem Verhalten tritt er dazu § 24,1 mit Füssen:
...der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.

DIE LINKE. im Gemeinderat erwartet von OB Till eine umgehende Erklärung und glaubwürdige Entkräftung dieses Verdachts auf Verstoß gegen § 43,5, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Stuttgart zu vermeiden!

Offener Brief an Oberbürgermeister Till

Göppingen, den 5.10.2011
     Christian Stähle
        Stadtrat

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