Vertragskündigung mit Donner & Partner
Deutschkurs: Flüchtlinge müssen arbeiten - Streichen von Kellerräumen eines Privatunternehmens, während durch die Arbeitsagentur bezahlter Unterrichtstunden. Vertragskündigung mit D&P einzig logische Konsequenz.
PRESSEERKLÄRUNG:
Private "Sprach-Schrecke" darf die Arbeit Kommunaler Verwaltung und Arbeitsagentur nicht konterkarieren!
Vertragskündigung mit Donner & Partner ist die einzige logische Konsequenz nach dem Missbrauch von Steuergeldern
Ich bin froh, dass die NWZ sich dieses Skandals angenommen hat. In meiner privaten, ehrenamtlichen Arbeit mit Flüchtlingen war ich als dolmetschender Begleiter betroffener Zeuge dieser erschreckenden Einzelheiten über die heute die NWZ berichtet: Deutschkurs: Flüchtlinge müssen arbeiten - http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/suedwestumschau/Deutschkurs-Fluechtlinge-muessen-arbeiten;art4319,3821697
Ein weiteres NOGO ist, dass den Schülern für das Lernen nicht genügend Bücher zur Verfügung standen. Die Flüchtlinge mussten von dem Geld, dass ihnen zum Leben zur Verfügung gestellt wird, auch noch die Unterlagen kopieren. Hierzu wurden sie sogar aufgefordert. Dies ist illegal, denn für das Kopieren aus Schulbüchern und anderen Printwerken gelten klare Regeln. Dabei dürfen Fotokopien Schulbücher und sonstige Unterrichtsmaterialien nicht ersetzen.
Da auch mir weitere Flüchtlinge bekannt sind, die dies so erlebt haben, fordere ich als Kreisrat sowohl die Arbeitsagentur, als auch die Kreisverwaltung auf, die Zusammenarbeit mit Donner & Partner, einem bundesweit agierenden Unternehmen, im Kreis Göppingen sofort zu beenden.
Jeder hat die Möglichkeit, im Internet in Foren festzustellen, dass die Arbeit dieses Unternehmens, auch bei den Leistungen für Arbeitslose, unter den Betroffenen ebenfalls umstritten sind. Es kann nicht sein, dass sich der Staat, der mit Steuergeldern die Situation der Flüchtlinge oder Arbeitssuchenden verbessern will, sowie Kommunalverwaltungen und Arbeitsagentur, ihre vorwiegend gute Arbeit von solchen Machenschaften, wie z.B. das Streichen von Kellerräumen eines Privatunternehmens, während durch die Arbeitsagentur bezahlter Unterrichtstunden, so zerstören lassen!
Eine Anwaltskanzlei wurde von mir beauftragt, zu prüfen, ob Strafanzeige gestellt werden kann, da hier Steuergelder indirekt zur Bereicherung - Einsparen von Malerkosten bei privaten Firmenräumen durch den Einsatz von Schülern - missbraucht wurden.
Göppingen, den 6.5.2016
Christian Stähle
Kreisrat
